Pflegereform: Höhere Leistungsansprüche ab 2012!
Zum 1. Januar 2012 tritt eine weitere Stufe der Pflegereform 2008 in Kraft: Die Beträge für die Leistungen ambulanter Pflegedienste bei gesetzlich Versicherten werden erneut angehoben. Auch pflegende Angehörige erhalten mehr Pflegegeld.
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde 2008 die Pflegeversicherung reformiert. Damit beschlossen wurde auch eine Erhöhung der Leistungsansprüche der Versicherten, die in drei zeitlich versetzten Stufen durchgeführt wird. Wie hoch die Beträge sind, die Sie ab dem 1. Januar 2012 in Anspruch nehmen können, entnehmen Sie den folgenden Tabellen:
Sachleistungen bei ambulanter Pflege
| Pflegestufe | bisher | ab dem 1. Januar 2012 |
|---|---|---|
| I | 440 Euro | 450 Euro |
| II | 1040 Euro | 1.100 Euro |
| III | 1.510 Euro | 1.550 Euro |
| Härtefälle | 1.918 Euro | unverändert |
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege wird bei Ausfall und Verhinderung der Pflegeperson für bis zu 28 Tage im Kalenderjahr gezahlt. Bei der Verhinderungspflege wird nicht danach unterschieden, in welche Pflegestufe der Pflegebedürftige eingruppiert ist. Die Höchstbeträge für die Verhinderungspflege verändern sich wie folgt:
| bisher | ab dem 1. Januar 2012 |
|---|---|
| 1.510 Euro | 1.550 Euro |
Kurzzeitpflege
Die Leistungen der Kurzzeitpflege sind nicht nach den Pflegestufen unterschieden. Sie erhöhen sich wie folgt:
| bisher | ab dem 1. Januar 2012 |
|---|---|
| 1.510 Euro | 1.550 Euro |
Pflegegeld
| Pflegestufe | bisher | ab dem 1. Januar 2012 |
|---|---|---|
| I | 225Euro | 235 Euro |
| II | 430 Euro | 440 Euro |
| III | 685Euro | 700 Euro |
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